Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Werden nach einem Gebrauchtwagenkauf Mängel am Wagen festgestellt, kommt es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Händler und Käufer, wer dafür in welchem Umfang zu haften hat. Wenn sie bei Mängeln an Ihrem Gebrauchtwagen Ihre Rechte geltend machen wollen, sollten Sie sie zunächst einmal kennen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Über Garantie beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie wissen:

  • Sie haben als Käufer grundsätzlich keinen Anspruch auf Garantie. Denn Garantie erfolgt immer freiwillig. Der Gebrauchtwagenhändler unterliegt nicht automatisch einer Garantiepflicht. Er muss weder für das Auto selbst, noch für Teile davon eine Garantie geben.
  • Eine Garantie haben sie als Käufer nur dann, wenn diese Ihnen ausdrücklich zugesagt wurde. Oder anders: Nur, weil die Garantie im Kaufvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, bedeutet das nicht, dass Sie einen Garantieanspruch haben. Ein Garantieausschluss ist schlichtweg überflüssig, da der Händler ohnehin nicht zur Garantie verpflichtet ist.
  • Gibt der Händler Ihnen hingegen eine Garantie, so ist dies sein Versprechen, sich im Falle bestimmter Mängel um deren Beseitigung zu kümmern. Generell ist auch ein nur mündlich gegebenes Garantieversprechen rechtlich bindend. Doch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie auf einer schriftlichen Garantieurkunde bestehen. In einer solchen werden dann auch die genauen Garantiebedingungen festgelegt.

Anders verhält es sich hingegen mit der Gewährleistung. Dieser Begriff klingt viel unverbindlicher, nimmt den Gebrauchtwagenhändler jedoch viel mehr in die Pflicht:

  • Die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben. Der Gebrauchtwagenhändler haftet dafür, dass die von ihm verkaufte Sache frei von Mängeln ist.
  • Darin eingeschlossen sind auch versteckte Mängel oder solche, die erst nach dem Kauf auftreten, aber in Anbetracht des Alters oder Zustands des Autos nicht auftreten dürften.
  • Ihr Gebrauchtwagen muss beim Kauf in einem Zustand sein, der dem Alter, der Kilometerleistung und dem Scheckheft entspricht. Ist er es nicht, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung, das heißt auf Beseitigung der Mängel.

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Was Sie über die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf wissen müssen:

  • Wichtig zu wissen: Verpflichtet zur Gewährleistung sind nur gewerbliche Händler. Ist der Verkäufer eine Privatperson, kann die Gewährleistung mit einer einfachen Floskel ausgeschlossen werden.
  • Ein gewerblicher Verkäufer muss im Rahmen der Gewährleistung mindestens 12 Monate für Mängel am Gebrauchtwagen haften. Aus dieser Pflicht kommt der Händler nicht heraus; Vertragsklauseln wie “gekauft wie gesehen” sind unwirksam.
  • Normale Verschleißerscheinungen werden nicht als Mängel anerkannt.
  • Ein häufiger Trick, um der Gewährleistungspflicht zu entgehen: Der Händler verkauft den Gebrauchtwagen “im Kundenauftrag” – das heißt, der Vertrag kommt nicht zwischen Ihnen und einem gewerblichen Händler, sondern zwischen Ihnen und einer Privatperson zustande. Lassen Sie sich auf einen solchen Deal ein, können Sie nicht auf einer Gewährleistung bestehen.

Grundsätzlich müssen Sie immer im Hinterkopf behalten: Ein privater Gebrauchtwagenkauf ist immer mit Risiken und nicht selten mit anschließendem Frust verbunden. Wenn Sie sich Stress und Ärger sparen wollen, lassen Sie sich von einem vertrauenswürdigen Händler bei Suche und Kauf helfen. Dutzende zufriedener Kunden und Kundinnen haben uns bereits ihr Vertrauen beim Gebrauchtwagenkauf ausgesprochen. Wir freuen uns, wenn wir demnächst auch Sie dazu zählen dürfen.